Zusammenfassung
In der heutigen mobilen Finanzwelt erwarten Kunden einen vollständig digitalen Onboarding- und KYC-Prozess – für Banken ist das längst kein „Nice-to-have“ mehr, sondern Standard. Während sich in vielen Teilen Europas unbeaufsichtigte, KI-basierte KYC-Verfahren durchsetzen, nimmt Deutschland eine Sonderrolle ein: Hier dominiert nach wie vor das Video-Ident-Verfahren – ein Überbleibsel früherer Standards.
Im Jahr 2024 führten drei zentrale Entwicklungen zu einem Kurswechsel im deutschen Umgang mit KYC:
1. Erstens erklärte das Bundesfinanzministerium öffentlich, dass es Video-Ident nur noch als Brückentechnologie betrachtet.
2. Zweitens wurde der europäische Rechtsrahmen durch die Einführung der AML-Verordnung und eIDAS 2 neu definiert – beide treten in den kommenden Jahren schrittweise in Kraft.
3. Drittens haben sich alternative Verfahren zum Video-Ident auf dem deutschen Markt längst durchgesetzt: Allein 2024 nutzten Millionen von Kunden diese neuen Lösungen.
Diese Dynamik hat eine zentrale Frage aufgeworfen: Gehört Video-Ident bald der Vergangenheit an? Auch wenn das (noch) nicht der Realität entspricht, ist eines klar: Der Markt verändert sich rasant. Für deutsche Finanzinstitute ist jetzt der richtige Zeitpunkt, ihre aktuellen Prozesse kritisch zu hinterfragen – und zu prüfen, ob sie wirklich zukunftssicher aufgestellt sind.
KYC in Deutschland 2015–2023
Bis 2015 war es in Deutschland nicht möglich, einen KYC-Prozess vollständig aus der Ferne durchzuführen. Das änderte sich, als die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unter strengen Auflagen die Einführung digitaler Verfahren erlaubte.
Damit begann der Aufstieg von Video-Ident – einem Live-Video-Interview, bei dem Operatoren Kunden durch den Prozess führen, Fragen stellen und das Ausweisdokument per Kamera visuell überprüfen – inklusive bestimmter Bewegungen zur Echtheitsprüfung. Video-Ident setzte sich schnell durch und erreichte seinen Höhepunkt im Jahr 2021. Trotz seiner damaligen Dominanz hatte das Verfahren klare Schwächen: hohe Kosten, begrenzte Skalierbarkeit und eingeschränkter Nutzerkomfort.
Ein typischer Video-Ident-Prozess kostet drei- bis viermal so viel wie eine (teil-)automatisierte, KI-gestützte Alternative. Auch in Sachen Benutzerfreundlichkeit schneidet das Verfahren schlecht ab: Nur 11 % der Kunden empfinden es als benutzerfreundlich. Kritik in Kundenrezensionen dreht sich immer wieder um technische Probleme, lange Support-Wartezeiten und Verzögerungen bei der Identitätsprüfung.
Es ist auch wichtig zu erwähnen, dass in Deutschland immer noch ein relativ hohes Maß an Vertrauen in die persönliche Identifizierung besteht, wobei Kunden entweder ein Postamt besuchen, um ihre Identität zu überprüfen (Post-Ident), oder eine Bankfiliale. In Deutschland gibt es etwa eine Bankfiliale pro 4.000 Einwohner, verglichen mit beispielsweise etwa einer Filiale pro 21.000 Einwohner in den Niederlanden.
KYC in Deutschland im Jahr 2024
Im Jahr 2024 zeichnet sich ein spürbarer Wandel im deutschen Umgang mit KYC ab. Ein Auslöser: Das Bundesfinanzministerium und die BaFin haben – nicht zuletzt beeinflusst durch das Feedback von Verbrauchern – die Rolle von Video-Ident neu bewertet. In einem aktuellen Entschließungsentwurf bezeichnen sie das Verfahren als „Brückentechnologie“ – ein deutliches Signal, dass Video-Ident nur noch als Übergangslösung gesehen wird. Es soll den Weg bereiten für ein neues Ökosystem aus voll- und teilautomatisierten Identitätslösungen, das mit Umsetzung des Beschlusses rechtlich verankert werden könnte.
Die zweite Entwicklung betrifft den europäischen Rechtsrahmen, nämlich die Verabschiedung der AML-Verordnung, die im Jahr 2026 in Kraft treten wird. Damit wird ein EU-weit einheitlicher Rechtsrahmen geschaffen, der den derzeitigen Flickenteppich länderspezifischer Umsetzungen der AML-Richtlinie, zu denen auch das deutsche Geldwäschegesetz (GwG) gehört, ersetzen wird.
Im Rahmen der Verordnung über elektronische Identifizierungs-, Authentifizierungs- und Vertrauensdienste (eIDAS2) werden auch EU-Geldbörsen für digitale Identitäten (EU DI) eingeführt. EU-DI-Geldbörsen werden jedem EU-Einwohner und EU-Unternehmen eine sichere und digitale Identitätsbörse zur Verfügung stellen, die es ihnen ermöglicht, verschiedene digitale Identitätsattribute zu speichern und auszutauschen – darunter ihre eID, Führerscheine und Bankinformationen. eIDAS2 zielt auch darauf ab, eine stärkere Akzeptanz von eID- und Vertrauensdiensten zu fördern, indem es Menschen beispielsweise ermöglicht wird, nur mit einer digitalen Identität ein Bankkonto zu eröffnen oder einen Kredit zu beantragen.
Die EU-Mitgliedstaaten sind verpflichtet, allen Bürgern und Einwohnern bis 2026 mindestens eine EU-DI-Geldbörse anzubieten, wobei die ersten Geldbörsen voraussichtlich ab 2025 zur Verfügung stehen werden. Es wird erwartet, dass ausgewählte Institutionen diese Form der Identitätsüberprüfung bis 2027 akzeptieren müssen.
Für die Finanzinstitute hat dieses System potenzielle Vorteile. Die Integration der EU-ID-Wallet in die Einführungsprozesse könnte die Effizienz der Verifizierung steigern und Betrug reduzieren, auch wenn die Auswirkungen wahrscheinlich zunächst in weniger regulierten Sektoren zu spüren sein werden.
Schließlich kann ein starker Anstieg bei der Einführung von Alternativen zu Video-Ident beobachtet werden. Obwohl viele Marktteilnehmer glauben, dass Video-Ident die einzige Möglichkeit zur Fernidentifizierung von Neukunden ist, lässt die BaFin in ihrem Leitfaden ausdrücklich verschiedene Methoden der Fernidentifizierung zu. Dazu gehören die Nutzung der deutschen eID sowie KYC-Verfahren mit qualifizierter elektronischer Signatur (QES) und Bankkontoverifizierung (BAV).
Die letztgenannte Methode hat sich 2024 als Alternative zu Video-Ident durchgesetzt. Ein Beispiel dafür ist der Identitfikationsprozess der Firma Fourthline für den deutschen Markt, der 2024 von Millionen deutscher Kunden erfolgreich genutzt wurde. Es handelt sich um eine vielseitige und skalierbare Lösung, die auf den deutschen Markt zugeschnitten ist und es ermöglicht:
Alle BaFin-Anforderungen zu erfüllen,
die Nutzererfahrung zu verbessern und Konversionsraten zu erhöhen,
Kosten im Vergleich zu Video-Ident deutlich zu reduzieren,
zu skalieren und sich großen Volumina und Leistungsspitzen anzupassen.
In diesem Ablauf werden Kunden in einem vollständig digitalen KYC-Prozess verifiziert, der die Identifizierung und Verifizierung (ID&V), biometrische Daten und den Adressnachweis umfasst. Nach Abschluss dieses Prozesses geben die Kunden eine QES ab. Schließlich wird eine BAV durchgeführt, um zu bestätigen, dass der Kunde bereits ein Bankkonto auf seinen Namen besitzt, indem er eine Transaktion durchführt, die in der Regel einen kleinen Betrag umfasst („Penny Drop“). Dieser Schritt kann entweder von Fourthline oder intern angeboten werden, wenn ein Finanzinstitut bereits über ein Verfahren mit einem Referenzkonto verfügt (z. B. Makler).
Der Vorteil für den Kunden liegt auf der Hand, denn er kann den gesamten Prozess in einem nahtlosen Ablauf innerhalb weniger Minuten abschließen. Die Funktion ist rund um die Uhr verfügbar, sodass der Kunde ihn jederzeit, von jedem Ort und auf jedem Gerät abschließen kann.
Zukunftssicherer KYC-Prozess in Deutschland
Stellen Sie die richtigen Fragen. Die besten Beschaffungsteams begnügen sich nicht mit der einfachsten Lösung – sie prüfen eine Reihe GwG-konformer Anbieter anhand klarer Leistungskriterien. Dabei zeigt sich ein positiver Trend: Immer mehr Ausschreibungen werden durchdachter und strategischer aufgesetzt. Wer auf langfristige Lösungen setzt, berücksichtigt Faktoren wie Bearbeitungszeit, Kosten pro Fall, Skalierbarkeit und Nutzerfreundlichkeit – nicht nur die schnelle Implementierung.
Denken Sie europäisch. Datenschutz hat in Deutschland einen besonderen Stellenwert. Die Frage, wo und wie personenbezogene Daten verarbeitet und gespeichert werden, ist entscheidend für die Akzeptanz. Anbieter, die eigene Technologie in Europa entwickeln und trainieren – und sich nachweislich an Vorgaben wie DSGVO und den kommenden AI Act halten – haben einen klaren Vorteil.
Lassen Sie Ihren Kunden die Wahl. Anstatt Kundenverhalten vorherzusagen, sollten Banken echte Auswahlmöglichkeiten bieten. Mehrere deutsche Institute setzen bereits erfolgreich auf KYC-Prozesse, bei denen Kunden zwischen Video-Ident und KI-gestützter Identifizierung wählen können – mit deutlicher Tendenz zur automatisierten Variante.
Setzen Sie auf Modularität. Der europäische Regulierungsrahmen bleibt in Bewegung. Ein zukunftssicherer KYC-Prozess muss daher modular aufgebaut sein – flexibel anpassbar an die jeweilige Risikobereitschaft und die sich wandelnden rechtlichen Anforderungen. Führende Finanzinstitute in Europa zeigen, wie es geht: Sie entwickeln gezielte Abläufe für unterschiedliche regulatorische Kontexte – national angepasst und kundenorientiert.
Gestalten Sie die Zukunft Ihres KYC-Prozesses – heute. Sprechen Sie mit unseren Experten und erfahren Sie, wie Fourthline eine kosteneffiziente, benutzerfreundliche und zukunftssichere Identitätsprüfung ermöglicht – bereits millionenfach von Kunden in Deutschland genutzt.